Familienerholung: staatlich geförderter Urlaub für Familien mit niedrigem Einkommen, Mehrkindfamilien, behinderten Kindern & Alleinerziehende

In den letzten Jahren ist es für viele Familien schwierig geworden einen Familienurlaub zu finanzieren. Steigende Mieten, Inflation und schwierige Lebensumstände machen es vielen schwer, den dringend benötigten Urlaub zu erwirtschaften. Auch in unserem Freundeskreis sieht es teilweise recht düster aus. Letztes Jahr haben wir das staatlich geförderte Programm „Familienerholung“ entdeckt und es gleich an zwei gute Freunde weiterempfohlen. Mittlerweile haben beide Familien einen wunderschönen Urlaub in einer der vielen geförderten Ferienstätten unternommen und dabei nur wenig Geld selbst bezahlt. Urlaub am Strand auf Rügen, in den bayrischen Bergen oder den vielen traumhaft schönen Orten in Deutschland ist damit wieder möglich.

Staatlich geförderter Familienurlaub in Deutschland

Wir möchten mit diesem Artikel allen Familien in Deutschland zeigen, wie ihr mit wenig Geld so unfassbar verschiedene Orte von unserem wunderschönen Land kennenlernen könnt. Wir hoffen, dass ihr mit euren Kindern endlich einmal entspannen könnt, Abenteuer erlebt und einen traumhaften Urlaub genießt.

Dieser Beitrag wurde im Mai 2026 umfangreich recherchiert. Wir übernehmen dennoch keine Garantie für die Richtigkeit aller Angaben. Bitte checkt dazu die offiziellen, verlinkten Webseiten.

Das müsst ihr unbedingt über das Förderprogramm „Familienerholung“ wissen:

Das Förderprogramm „Familienerholung“ wurde geschaffen, um alle Familien und Alleinerziehende in Deutschland zu unterstützen, damit sie zumindest ein Mal im Jahr einen Familienurlaub finanzieren können. Es richtet sich damit ganz besonders an geringverdienende Familien, Behinderte, Bürgergeldempfänger, Familien mit mindestens 3 Kindern und natürlich Alleinerziehende. Allerdings regeln alle Bundesländer diese Förderung unterschiedlich und bieten teilweise komplett andere Möglichkeiten an. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Sachsen-Anhalt bieten leider keine klassische Familienförderung an, aber wir haben dennoch gute Tipps für euch.
Die Grenze dafür was als „geringverdienend“ gilt, ist auch in allen Bundesländern verschieden. Sie ist übrigens gar nicht so niedrig, wie man vielleicht denken könnte. Schaut daher einfach nach, ob ihr auch Anspruch auf Förderung habt! Lest dazu unbedingt in dem Abschnitt weiter von dem Bundesland, in dem ihr wohnt bzw. gemeldet seid.

In welchem Bundesland wohnt ihr?

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Günstige Unterkünfte für ALLE unabhängig vom Wohnort und Einkommen

  • Förderprogramme für alle die in Bayern wohnen

    Die Unterstützung für bayerische Familien ist meiner Meinung nach hervorragend, aber etwas bürokratisch. Wir helfen euch dabei. Die offizielle Homepage der bayerischen Familienerholung mit allen Formularen und Details findet ihr hier.
    Folgende Voraussetzungen müsst ihr erfüllen um eine Unterstützung zu beantragen:

    • Ihr müsst in Bayern wohnen (Hauptwohnsitz).
    • Ihr habt Kinder, für die ihr Kindergeld bekommt. Berechtigt sind auch Elternteile, Pflegeeltern sowie alleinerziehende Mütter und Väter. (Großeltern dürfen mit ihren Enkeln verreisen, wenn es einen triftigen Grund gibt, warum die Eltern nicht den Urlaub fahren können.)
    • Ihr müsst mindestens 6 Tage Urlaub machen, höchstens 14 Tage. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
    • Ihr verdient weniger als die Netto-Einkommensgrenze für Bayern: Diese liegt bei alleinerziehenden Eltern mit einem Kind bei 31000€ im Jahr. Bei zwei Eltern mit einem Kind bei 34000€. Jedes weitere Kind erhöht die Grenze um weitere 4800€. Es zählen nur die Kinder, für die ihr Kindergeld kommt. (Beispiel: Die Netto-Einkommensgrenze für ein Elternpaar mit zwei Kindern liegt bei 34000€ + 4800€ = 38800€). Solltet ihr Wohngeld oder Bürgergeld bekommen, habt ihr automatisch Anspruch auf die Förderung.

    Wenn ihr diese Anforderungen erfüllt, könnt ihr in einer von aktuell 73 Ferienstätten in ganz Deutschland Urlaub machen. WICHTIG: ihr könnt nur in den hier gelisteten Ferienstätten wohnen, denn nur diese sind gefördert. Alle Unterkünfte sind für Familien ausgelegt und besitzen Spielplätze oder eine familienfreundliche Lage, teilweise Betreuungsangebote und unterschiedliche Verpflegungsangebote.
    Sucht euch aus der Liste mehrere Ferienstätten aus, die euch gefallen und fragt diese direkt per Email, ob sie zu eurer Reisezeit freie Unterkünfte haben. Um so flexibler ihr bei euren Urlaubszeiten seid, um so einfacher ist es etwas Freies zu finden.
    WICHTIG: Wenn ihr eine Zusage von einer Ferienstätte bekommt, RESERVIERT nur die Unterkunft. Es ist wichtig, dass ihr noch nicht fest bucht. Als nächstes müsst ihr einen offiziellen Antrag auf Förderung stellen. Erst wenn der Antrag genehmigt ist, könnt ihr eure Unterkunft fest buchen.
    WICHTIG: die Kosten für diese Unterkünfte müsst ihr erst einmal selbst bezahlen! Ihr bekommt sie nach dem Urlaub zurückerstattet (wenn vorher die Förderung genehmig wurde). In Bayern sind das pro Tag: bis zu 19,50€ pro Person. Bei einem Kind mit Behinderung sind es bis zu 25,50€ pro Tag. Das heißt, dass eine Familie mit 2 Kindern pro Tag 78€ bekommt. Weil die meisten geförderten Ferienstätten sehr günstig sind, deckt das den Großteil der Kosten.
    Noch ein Tipp: Ja, ihr könnt tatsächlich Urlaub an der Nord- oder Ostsee machen, aber im restlichen Deutschland ist es auch sehr schön 😉

    Baden-Württemberg

    In Baden-Württemberg gibt es leider keine Förderung für Familienerholung direkt über das Bundesland. ABER es gibt das Förderprogramm „landesweiten STÄRKE-Familienbildungsfreizeiten“ für:

    • Familien mit behinderten Kindern
    • geflüchtete Familien aus der Ukraine
    • Angehörige von Suchtkranken
    • verwaiste Familien
    • Familien mit psychisch belasteten Eltern
    • Familien mit an Krebs erkranktem Elternteil
    • Familien mit verhaltensoriginellen und gefühlsstarken Kindern

    Wenn ihr in eine dieser Gruppen fallt, könnt ihr an speziellen Familienurlauben teilnehmen. Diese bieten neben einer günstigen Unterkunft und Verpflegung auch spezielle Programm an, um euch in euren Lebenslagen zu unterstützen. Schaut dazu bitte auf die offizielle Webseite, welche Urlaube angeboten werden.

    Wenn ihr NICHT in diese Gruppen fallt, schaut bitte unbedingt noch in diesen Absatz: Günstige Unterkünfte für ALLE, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen.

    Berlin

    Wenn ihr in Berlin wohnt, habt ihr großes Glück. Für Berliner gibt es nämlich gleich zwei Förderprogramme!
    1.) Beim ersten können wirklich alle Familien eine Unterstützung beantragen. Voraussetzung ist, dass euer Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Berlin ist. Wirklich ALLE Berliner Familien können in 4 großen Übersichtsseiten nach günstigen Ferienstätten, Ferienhäuser und Jugendherbergen in ganz Deutschland suchen (Ihr müsst etwas nach unten scrollen. Dort seht ihr diese Links urlaub-mit-der-familie.de  oder  jugendherberge.de  oder  familienerholungswerk.de  oder  https://www.kolping-familienurlaub.de/). Der Urlaub darf bis zu 14 Tage dauern und kann in einer dieser familienfreundlichen Unterkünfte stattfinden. Gebt in den Übersichten einfach ein, wann und wo ihr Urlaub machen möchtet. Die Preise die euch dann angezeigt werden, gelten nur, wenn ihr recht viel verdient. Viele von euch werden einen günstigeren Preis bekommen. Benutzt dazu den „Zuschussrechner“. Ihr könnt dort auch testweise berechnen lassen, wie viel Geld ihr vom Deutschen Familienverband Berlin bekommen werdet. Wichtig: ihr bekommt diesen „Zuschuss“ nur einmal alle zwei Jahre!
    Wenn ihr euch für einen Urlaub entschieden habt, reserviert/bucht den Urlaub über eine der 4 Übersichtsseiten (siehe oben). Die Vergünstigung beantragt ihr direkt über den Zuschussrechner. Das geht recht einfach online.


    2.) Wenn ihr Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere staatliche Leistungen bekommt, könnt ihr außerdem die Förderung „Familien in Fahrt“ beantragen. Falls eines eurer Familienmitglieder schwerbehindert ist, habt ihr darauf auch Anspruch.
    Ihr bekommt damit 6 Tage Urlaub mit Vollverpflegung und bezahlt dafür insgesamt maximal 100€ (inkl. Fahrtkosten mit Bus und Bahn). Dieser Kurzurlaub findet in einer familienfreundlichen Unterkunft im Bundesland Berlin statt – ihr dürft dabei das Bundesland leider nicht verlassen. Vor und nach der Fahrt findet jeweils ein Familiengruppentreffen statt, um Kontakte mit anderen Familien zu knüpfen. Die An- und Abreise erfolgt in der Gruppe und während des Urlaubes werden wunderschöne Familienprogramme angeboten. Hier findet ihr die Übersicht welche Ferienstätten die Förderung „Familien in Fahrt“ anbieten und die genauen Urlaustermine.
    Wenn ihr einen solchen supergünstigen Urlaub machen möchtet, schreibt direkt an eine der Ferienstätten und schreibt ihnen, dass ihr z.B. Bürgergeld bekommt und bei der Förderung „Familien in Fahrt“ mitmachen möchtet.
    Ihr könnt diese Förderung auch nur einmal alle zwei Jahre nutzen. ABER ihr dürft zwischen der ersten (siehe oben) und der zweiten Förderung jährlich wechseln. Also 2026 die „Familien in Fahrt Förderung“ nutzen und 2027 den „Zuschuss“ (siehe etwas weiter oben).

    Brandenburg

    Brandenburg regelt die Familienförderung etwas anders, als die meisten Bundesländer. Wenn ihr eine Förderung erhaltet solltet, dann bekommt ihr 10€ pro Person und Tag für einen fast beliebigen Urlaub. Dieser darf zwischen 2 bis 13 Tage dauern. Ihr seid tatsächlich die Einzigen, die weltweit Urlaub machen dürfen und dafür Zuschüsse beantragen können. Die einzige Bedingung bei der Unterkunft ist, dass es ein Beherbergungsbetrieb sein muss. Dazu gehören alle offiziell vermieteten Ferienwohnung/Häuser, Hotels, sogar Schiffsreisen, gemietete Wohnwägen und auch Zeltplätze.
    Alle Informationen, wie ihr diese Förderung bekommt, findet ihr super übersichtlich in diesem Dokument. Allerdings ist die Erklärung, wo die Einkommensgrenze liegt, recht schwer verständlich ausgeführt. Daher möchten wir euch dabei unterstützen. Wenn ihr Bürgergeld, Sozialgeld oder Kinderzugschlag erhaltet, bekommt ihr die Förderung definitiv und müsst nicht rumrechnen. Andernfalls schaut in bitte diese Tabelle. Dort seht ihr die „Regelleistung des Bürgergeldes“. Bei der Familienförderung dürft ihr maximal 1,5 x der Regelleistung + Mietkosten + Heizkosten netto verdienen. Hier ein Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern (7 und 10 Jahre): Laut der verlinkten Tabelle liegt die Regelleistung von zwei Eltern bei 1012€ (2 x 506€ siehe Tabelle) plus zwei Kinder 780€ (2 x 390€) = 1792€. Das multipliziert mit 1,5 = 2688€. Dazu addiert ihr eure monatlichen Mietkosten+ Heizkosten. In meinem Beispiel nehme ich dafür 1000€ (Miete + Heizung). Das ergibt dann zusammen 3688€. Das heißt diese Beispielfamilie dürfte monatlich nicht mehr verdienen als 3688€ netto.
    Wenn ihr euch trotz Rechenbeispiel unsicher seid, stellt einfach den Antrag und schaut ob er genehmigt wird.

    Bremen

    Die Familienförderung in Bremen läuft über die Daniel-Schnakenberg-Stiftung. Sie richtet sich speziell an Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen.
    Durch die Förderung könnt ihr bis zu 15 pro Tag und Familienmitglied erhalten, die direkt an eure Urlaubsunterkunft überwiesen werden. Dieser Urlaub darf maximal 21 Tage dauern und muss in einer dieser 80 Familienferienstätten in Deutschland stattfinden. Diese Ferienstätten sind wirklich familienfreundlich eingerichtet und bieten meist sogar Programm und Verpflegung an. Auch ganze Ferienhäuser könnt ihr darüber buchen.
    In folgender Übersicht könnt ihr nachsehen, ob euer Einkommen als niedrig zählt und wie viel Geld ihr pro Tag bekommen könnt. Vergleicht die Übersicht mit dem monatlichen Nettoeinkommen eurer Familie. Das Kindergeld und evtl. Kindergeldzuschlag zählt dabei auch zum eurem Einkommen dazu. Falls ihr Unterhalt zahlen müssen, wird das von dem Einkommen abgezogen. Eine Familie mit 4 Personen würde also 15€ pro Person und Tag bekommen, wenn sie monatlich weniger als 2911,33€ netto verdient.
    Alle wichtigen Informationen und den offiziellen Antrag findet ihr hier.
    Wichtig: ihr könnt diese Förderung nur alle zwei Jahre beantragen.

    Hamburg

    In Hamburg gibt es leider keine Förderung für Familienerholung über das Bundesland. Das einzige was gefördert wird, sind betreute Reisen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen. Diese sind dann natürlich leider ohne die Eltern. Alle Informationen dazu findet ihr hier.
    Mehr Urlaubsmöglichkeiten für die ganze Familie findet ihr hier:
    Günstige Unterkünfte für ALLE, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen.

    Hessen

    In Hessen gibt es leider keine Förderung für Familienerholung direkt über das Bundesland. ABER es gibt die „Hessenstiftung“, welche Alleinerziehende und Familien mit mindestens 3 Kindern fördert. Es ist dabei nicht wichtig wieviel Geld ihr verdient! Wenn ihr Alleinerziehend seid oder mehr als 2 Kinder habt, könnt ihr zu bestimmten Zeiten unglaublich günstig in Hessen Urlaub machen. Ihr könnt leider nicht in ein anderes Bundesland reisen, aber dafür sind die Angebote wirklich wunderschön für Familien und beinhalten meist Vollverpflegung.
    Ihr müsst euch dazu hier eine freie „Familienfreizeit“ aussuchen. Alle Unterkünfte sind zwar in Jugendherbergen, aber ihr habt dabei immer eine eigene Unterkunft. Ihr teilt niemals euer Schlafzimmer mit anderen Familien. In den allermeisten Fällen bekommt ihr ein Familienzimmer mit eigenem WC/Dusche. Dazu kommen Vollverpflegung und ein Aktivprogramm, dass ihr freiwillig besuchen könnt – aber nicht müsst. Eine kostenlose Schnupper-Mitgliedschaft im DJH (deutsche Jugendherbergen) ist auch inklusive.
    Das Beste: Ihr kommt dabei sogar um alle Bürokratie herum. Bucht einfach über die verlinkte Seite ein Angebot und schreibt der Jugendherberge, dass ihr Alleinerziehend seid oder mindestens 3 Kinder habt.
    Falls gerade keine geeigneten Angebote gelistet sind, schaut immer mal wieder rein. Die Stiftung versucht regelmäßig neue Urlaube anzubieten.

    Falls ihr nicht Alleinerziehend seid oder weniger als 3 Kinder habt, lest bitte hier weiter: Günstige Unterkünfte für ALLE, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen.

    Mecklenburg-Vorpommern

    Folgende Voraussetzungen müsst ihr erfüllen um eine Förderung in Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen:

    • Ihr bekommt Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Ihr wohnt in Mecklenburg-Vorpommern (Hauptwohnsitz)
    • Ihr habt Kinder, für die ihr Kindergeld bekommt.
    • Ihr müsst mindestens 5 Tage Urlaub machen, höchstens 7 Tage. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.

    Solltet ihr diese Voraussetzungen erfüllen, könnt ihr 35€ pro Person und Tag für einen Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Das macht bei einer Familie mit 4 Kindern bereits 140€ pro Tag. Wichtig: Das Geld wird allerdings erst nach dem Urlaub an euch ausgezahlt.
    Ihr habt bei der Wahl euer Unterkunft zwei Möglichkeiten. Ihr könnt erstens in eine der 10 wunderschönen Familienstätten in Mecklenburg-Vorpommern fahren. Oder zweitens, ihr sucht euch einen freien Träger der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern (z. B. Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchen), der selbst die Ferienfahrt durchführt.
    Den Antrag und alle wichtigen Unterlagen findet ihr auf folgender Webseite unter „Förderung im Bereich Familie“ / „Förderung von Familienerholung“.

    Mehr Urlaubsmöglichkeiten für die ganze Familie findet ihr hier:
    Günstige Unterkünfte für ALLE, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen.

    Niedersachsen

    Folgende Voraussetzungen müsst ihr erfüllen um eine Förderung in Niedersachen zu beantragen:

    • Ihr müsst in Niedersachen wohnen (Hauptwohnsitz)
    • Ihr habt mind. 1 Kind, für das ihr Kindergeld bekommt
    • Ihr müsst mindestens 7 Tage Urlaub machen, höchstens 14 Tage. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
    • Solltet ihr Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf die Förderung. Ihr könnt den nächsten Punkt daher einfach ignorieren.
    • Andernfalls müsst ihr jetzt überprüfen, ob ihr weniger als die Einkommensgrenze verdient. Die Berechnung dafür ist ziemlich kompliziert. Daher gibt es auch viele Vermittlungsstellen, die euch bei der Berechnung und dem Antrag helfen. Wir haben uns dennoch daran gewagt ein Beispiel für euch vorzurechnen (übernehmen dafür aber keine Garantie). Ihr findet die Rechnung ganz am Ende der Informationen für Niedersachsen.

    Wenn ihr die Voraussetzung für die Förderung für Familienerholung erfüllt, könnt ihr jetzt eine geeignete Unterkunft in Deutschland suchen. Empfohlen werden dafür Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, Jugendherbergen, familiengerechte Einrichtungen, Bauernhöfe und Campingplätze. Wir können euch dafür besonders folgende Webseiten mit günstigen Unterkünften empfehlen: Bag Familienerholung, jugendherberge.de und Bauernhofferien.de. Am besten ihr reserviert nur die Unterkunft und teilt ihr mit, dass ihr eine Förderung für Familienerholung beantragt. Danach könnt ihr bei einer der Vermittlungsstellen einen Antrag stellen.
    Nach eurem Urlaub bekommt ihr 15€ pro Person und Übernachtungstag von der Förderung. Zusätzlich bekommt ihr 10€ pro Tag, wenn ihr Alleinerziehende seit oder ein Familienmitglied behindert ist. Weitere 15€ pro Tag und Person gibt es, wenn ihr in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge Urlaub macht. Wenn ihr Kinderzuschlag erhaltet, gibt es ebenfalls noch zusätzliches Geld.


    Wie versprochen könnt ihr hier selbst versuchen auszurechnen, ob ihr weniger als die Einkommensgrenze verdient. Oder ihr geht einfach zu einer Vermittlungsstelle 😉
    Euer Familieneinkommen berechnet ihr wie folgt (verwendet dazu die Zahlen vom letzten Jahr):
    Monatliches Bruttoeinkommen der Eltern / Alleinerziehende
    plus weitere Einkünfte aus Gewerbe oder Landwirtschaftsbetrieb
    minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (83,33€ falls ihr lange Fahrtwege zur Arbeit habt)
    minus 27 % für Steuer und Sozialabgaben (bei Alleinerziehenden: 32 %)
    = Das Ergebnis ist euer „Familieneinkommen“. Wahrscheinlich ist das Ergebnis recht nah an eurem tatsächlichen Nettoeinkommen.

    Jetzt müsst ihr noch eure Einkommensgrenze berechnen. Schaut dazu in bitte in diese Tabelle. Dort seht ihr die „Regelleistung des Bürgergeldes“. Lest ganz unten im Jahr 2026. Für die Eltern gilt die Regelbedarfsstufe 2 und für Alleinerziehende Regelbedarfsstufe 1. Für alle Kinder verwendet  bitte in Niedersachen Regelbedarfsstufe 3.
    Hier ein Rechenbeispiel für eine Familie mit zwei Kindern: Laut der verlinkten Tabelle liegt die Regelleistung von zwei Eltern bei 1012€ (2 x 506€) plus zwei Kinder 902€ (2 x 451€) = 1914€. Familien mit zusammenlebenden Eltern dürfen das Doppelte davon verdienen, also 2x 1914€ = 3828€. Wenn ihr Alleinerziehend seid dürft ihr das Dreifache verdienen.
    Jetzt könnt ihr vergleichen. Liegt euer Familieneinkommen unter dem Doppelten oder Dreifachen (Alleinerziehende) der Einkommensgrenze?

    Nordrhein-Westfalen

    Die Familienförderung in Nordrhein-Westfalen läuft über die Diakonie. Sie richtet sich an Familien mit niedrigem Einkommen, besonders an Alleinerziehende und Familien mit mindestens 3 Kindern. Hier könnt ihr euch berechnen lassen, ob euer Einkommen als niedrig zählt und ihr als „wirtschaftlich hilfsbedürftig“ zählt.
    Falls ja, könnt ihr in einer von mehreren Familienferienstätten super günstig Urlaub machen, allerdings vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Der Urlaub darf 3 bis 6 Tage dauern. Dafür müsst ihr lediglich 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind bezahlen. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt dieser Eigenanteil sogar ganz. Das heißt also, dass eine Familie mit 2 Kindern für 150€ 6 Tage lang Urlaub inkl. Vollverpflegung bekommen kann. Der Einzige Nachteil daran ist, dass ihr nur begrenzt auf den genauen Urlaubsort Einfluss nehmen könnt, denn ihr bekommt die freien Angebote direkt von der Förderung vorgeschlagen. Die Ferienstätten sind aber wirklich familienfreundlich eingerichtet und bieten meist sogar wunderschönes Programm an. Auch ganze Ferienhäuser sind dabei möglich.
    Es ist sehr wichtig, dass ihr alles in der richtigen Reihenfolge macht. Es gibt feste Zeiträume, in denen ihr einen Antrag für bestimmte Schulferien stellen könnt. Ihr findet die Antragszeiträume hier (runter scrollen, dann unter Nr. 5).
    Den Antrag müsst ihr dann hier online stellen. Dafür benötigt ihr Nachweise über Kindergeld, Familienjahreseinkommen vom letzten Jahr (brutto), Leistungsbezug,  Elterngeld, mögliche Unterhaltszahlungen, eventuelle Schwerbehinderung etc. Unvollständige Anträge oder Anträge mit fehlenden Nachweisen werden leider abgelehnt, daher vergesst bitte nichts.
    Auch wichtig zu wissen: Ihr könnt diese Förderung nur alle zwei Jahre beantragen.

    Mehr Urlaubsmöglichkeiten für die ganze Familie findet ihr hier:
    Günstige Unterkünfte für ALLE, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen.

    Rheinland-Pfalz

    Alle Informationen zur Familienförderung in Rheinland-Pfalz findet ihr super übersichtlich und phantastisch erklärt in diesem Dokument. Auf der Webseite vom Landesamt für soziales, Jugend und Versorgung findet ihr außerdem den Antrag für die Förderung.

    Wir fassen dennoch zur Vollständigkeit das Wichtigste hier zusammen.
    Um eine Förderung zu erhalten müsst ihr folgende Voraussetzung erfüllen:

    • Ihr wohnt in Rheinland-Pfalz (Hauptwohnsitz)
    • Ihr habt mindestens ein Kind, für das ihr Kindergeld bekommt
    • Ihr müsst mindestens 5 Tage am Stück Urlaub machen, höchstens 21 Tage. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
    • Solltet ihr Bürgergeld bekommen, könnt ihr den nächsten Punkt überspringen.
    • Euer netto Familieneinkommen liegt unter einer der zwei Einkommensgrenzen. Diese findet ihr im verlinkten Dokument auf Seite 3. Hier ein Beispiel: Eine Familie mit 2 Kindern hat Förderstufe A, wenn ihr netto Familieneinkommen unter 2760,96€ liegt. Hier die Rechnung dazu: 2x 1073,71€ (2 Erwachsene) + 2x 306,78€ (2 Kinder) = 2760,96€
      Das Nettoeinkommen könnt ihr direkt von eurem Gehaltszettel ablesen, es wird nichts dazugezählt oder abgezogen. Mit der Förderstufe A würde diese Familie dann 50€ pro Tag für ihren Urlaub bekommen (pro Kind 25€ siehe Seite 4). Wenn ihr noch weniger verdient und in Förderstufe B fallt, erhaltet ihr noch einmal zusätzlich 10€ pro Erwachsenem und Tag.
      Das Geld wird allerdings erst nach dem Urlaub an euch ausgezahlt.

    Bevor ihr den Antrag einreicht, sucht euch noch eine schöne Ferienunterkunft aus. Ihr dürft in einer von wunderschönen 80 Familienferienstätten in ganz Deutschland Urlaub machen. Viele davon bieten Verpflegungsoptionen an und freiwilliges Familienprogramm. Ihr könnt sogar euer eigenes Ferienhaus in einer solchen Anlage buchen.
    Außerdem dürft ihr in einem Familienzimmer in einer Jugendherberge in Rheinland-Pfalz Urlaub machen, oder in einem der familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz.

    Saarland

    Wenn ihr im Saarland wohnt und wenig verdient (oder Bürgergeld bekommt), könnt ihr 13€ pro Tag und pro Person Förderung beantragen. Dieses Geld könnt ihr verwenden, um irgendwo in Deutschland oder sogar im angrenzenden Ausland (sowie Südtirol und dem spanischen Festland) Urlaub zu machen. Unter diesem Link findet ihr alle Information sehr schön übersichtlich erklärt.
    Wir listen die wichtigsten Informationen aber auch hier.
    Wenn ihr eine Förderung erhalten möchtet müsst ihr folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Ihr wohnt im Saarland (Hauptwohnsitz)
    • Ihr habt mindestens 1 Kind (bis 18 Jahre). Oder ihr habt mind. 1 Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder arbeitslos bis 25 Jahre. Oder ihr habt ein behindertes Kind (Alter egal)
    • Ihr müsst mindestens 4 Tage am Stück Urlaub machen, höchstens 21 Tage. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Ihr dürft aber innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 21 Tage Urlaub beantragen, also teilt sie euch eventuell lieber ein.
    • Solltet ihr Bürgergeld bekommen, könnt ihr den nächsten Punkt überspringen.
    • Ihr bekommt eine volle Förderung wenn euer netto Familieneinkommen nicht über folgendem Betrag liegt: bei zusammenlebenden Eltern 1360 €, für Alleinerziehende 940 € und für jedes Kind zusätzlich 440 €. Das heißt eine Familie mit 2 Kindern dürfte maximal 2240€ netto verdienen, um noch die volle Förderung zu bekommen. Hier die Rechnung dazu: 1360€ (Eltern) + 904€ (Kind) + 904€ (Kind) = 2240€. Wenn ihr diese Grenze um 50€ überschreitet, bekommt ihr etwas weniger Förderung und wenn ihr sie um bis zu 100€ überschreitet noch mal etwas weniger. Aber immerhin. Bei behinderten Kindern gibt es noch einmal zusätzliches Geld pro Tag.

      Ihr dürft euch in einem beliebigen Beherbergungsbetrieb eine Unterkunft aussuchen, der in Deutschland und dem angrenzenden Ausland (einschließlich Südtirol und dem spanischen Festland) liegt. Beherbergungsbetriebe sind Familienferienstätten, Hotels, Pensionen, Bauernhöfe, Ferienwohnungen und sogar Campingplätze. Die Familienferienstätten sind besonders preiswert.
      Ihr müsst den Antrag auf Förderung unbedingt vor dem Urlaub bei einem Trägerverband im Saarland stellen. Die Übersicht mit den Trägerverbänden und den Antrag findet ihr hier.

    Sachsen

    Die Familienförderung in Sachsen richtet sich an Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen (inkl. Bürgergeldempfänger), die in Sachsen wohnen.
    Durch die Förderung könnt ihr bis zu 11 pro Tag und Familienmitglied erhalten, die ihr nach eurem Urlaub zurück erhaltet. Dieser Urlaub muss zwischen 7 und 14 Tage dauern und innerhalb von Deutschland stattfinden. Ihr könnt entweder in einer günstigen Familienferienstätte Urlaub machen oder auf einem Bauernhof, in einer Jugendherberge (mit Familienzimmern) oder in einer offiziellen Ferienwohnungen.
    Um festzustellen, ob ihr Anspruch auf eine Förderung habt, könnt ihr den „Zuschussrechner“ von Sachsen benutzen.
    Alle weiteren Informationen und die Anträge findet ihr auf der offizielle Förderseite. Checkt dabei auch unbedingt ALLE Dokumente rechts unter „Downloads“. Dort findet ihr auch eine Übersicht über alle „Antragsstellen“, bei denen ihr euren Antrag auf Familienerholung einreichen könnt. Ihr müsst das unbedingt vor eurem Urlaub machen und auch nach dem Urlaub noch einige Dokumente einschicken.

    Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt gibt es leider keine Förderung für Familienerholung direkt über das Bundesland. Es gibt aber das Projekt „Fit für Familie – Familienbegegnung mit Bildung“ für Familien, die Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen. Bis zu 200 Familien pro Jahr können darüber Kurzurlaube beantragen. Diese geförderten Urlaube finden alle direkt in Sachsen-Anhalt statt – ihr könnt das Bundesland damit nicht verlassen. Alle Urlaube und Tagesangebote sind so gestaltet, dass sie den Familien dabei helfen sollen auch hinterher besser im Alltag klarzukommen. Ich konnte zu diesem Angebot bisher leider nur wenig genaue Informationen erhalten. Auf jeden Fall kann ich euch die „Familienferienstätte St. Ursula“ direkt am Möser See empfehlen. Diese bietet zu festen Zeiten Familienfreizeiten an. Wenn ihr Bürgergeld oder Sozialhilfe erhaltet, könnt ihr dort von Montag bis Freitag einen wunderschönen Kururlaub machen inkl. Vollverpflegung. Für die 4 Nächte zahlt ihr insgesamt nur 27,20€ pro Erwachsenem und 20€ pro Kind. Wendet euch dazu bitte direkt an die Ferienstätte St. Ursula.

    Mehr Urlaubsmöglichkeiten für alle Familien findet ihr hier:
    Günstige Unterkünfte für ALLE, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen.

    Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein wird gerade die Förderung aktualisiert und in den nächsten Tagen online gestellt. Bisher galten folgende Richtlinien:

    In Schleswig-Holstein könnt ihr eine Förderung über die Jugendämter erhalten, wenn ihr folgenden Voraussetzungen erfüllt:

    • Ihr müsst in Niedersachen wohnen (Hauptwohnsitz)
    • Ihr habt mind. 1 Kind, für das ihr Kindergeld bekommt
    • Ihr müsst mindestens 5 Tage Urlaub machen, höchstens 14 Tage. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Die maximale Dauer von 14 Tagen pro Jahr kann höchstens auf 2 Urlaube pro Familie aufgeteilt werden.
    • Solltet ihr Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf die Förderung. Ihr könnt die nächsten 2 Punkte daher einfach überspringen.
    • Wenn ihr 3 oder mehr Kinder habt, dürft ihr netto nicht mehr verdienen, als 230 Prozent der aktuellen Sozialhilferegelsätze. Die Tabelle dazu findet ihr hier. Hier ein Beispiel dazu: Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern (3, 8 & 16 Jahre alt) dürfte danach nicht mehr als 5129€ netto im Monat verdienen. Hier die Rechnung dazu: 2 x 506€ (2 Erwachsene die zusammen leben) + 471€ (Kind 16 Jahre), 390€ (Kind 8 Jahre) + 357€ (Kind 3 Jahre) = 2230€. 230% von 2230€ ergibt 5129€.
    • Wenn ihr ein oder zwei Kinder habt verwendet bitte diese Rechnung: Ihr müsst netto weniger verdienen, als 180 Prozent der aktuellen Sozialhilferegelsätze. Hier findet ihr die Tabelle dazu. Hier ein Beispiel dazu: Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (3 & 8 Jahre alt) dürfte danach nicht mehr als 3166,20€ netto im Monat verdienen. Hier die Rechnung dazu: 2 x 506€ (2 Erwachsene die zusammen leben) + 390€ (Kind 8 Jahre) + 357€ (Kind 3 Jahre) = 1759€. 180% von 1759€ ergibt 3166,20€.

    Wenn ihr diese Anforderungen erfüllt, könnt ihr bis zu 18€ pro Person und Tag für einen Familienurlaub erhalten. Wichtig: ihr müsst dennoch mindestens 35 % euer Urlaubskosten selbst bezahlen. Außerdem wird darum gebeten, dass ihr eine Reiserücktrittversicherung abschließt. Die Kosten für diese Reiserücktrittsversicherung zählen aber mit zu den maximal 65%, die das Bundesland für euch bezahlt.

    Da die Webseite der Förderung in Schleswig-Holstein gerade aktualisiert wird, können wir euch noch keine Links für den Antrag geben. Außerdem fehlen noch einige wichtige Informationen, wie beispielsweise: wo euer Urlaub stattfinden darf und wann das Geld ausgezahlt wird. Wir aktualisieren diese Übersicht, sobald die Informationen online sind.

    Mehr Urlaubsmöglichkeiten für alle Familien findet ihr hier:
    Günstige Unterkünfte für ALLE, unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen.

    Thüringen

    Thüringen hat 5 sehr schöne Ferienstätten innerhalb von Thüringen, in denen ihr vergünstigt Urlaub machen könnt.
    Folgende Voraussetzungen müsst ihr erfüllen um eine Unterstützung zu beantragen:

    • Ihr müsst in Thüringen wohnen (Hauptwohnsitz)
    • Ihr habt Kinder, für die ihr Kindergeld bekommt.
    • Ihr müsst mindestens 2 Tage Urlaub machen, höchstens 12 Tage. Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
    • Solltet ihr Bürgergeld bekommen, habt ihr auf jeden Fall Anspruch auf die Förderung. Ihr könnt den nächsten Punkt daher einfach ignorieren.
    • Jetzt wird es etwas kompliziert, aber lest den Absatz bis zu Ende, dann sollte es klarer sein. Euer Familiennettoeinkommen (Mutter + Vater) darf nicht höher sein, als das Vierfache vom Regelbedarf. Bei Alleinerziehenden darf das Nettoeinkommen nicht höher sein, als das Fünffache vom Regelbedarf. Euer Nettoeinkommen wird folgendermaßen berechnet: Bruttoeinkommen der Familienmitglieder plus Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe und sonstigen Einkünften (aber nicht Kindergeld und Kinderzuschlag), minus Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Mietkosten. Weil die Mietkosten auch abgezogen werden, sollte euer Nettoeinkommen recht klein ausfallen.
      Wie hoch der Regelbedarf aktuell ist, könnt ihr in dieser Übersicht sehen.
      Ein Beispiel: Eine Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern zwischen 6-14 Jahren muss 2026 unter 1792€ netto verdienen (ohne Kindergeld und abzüglich der Einkommenssteuern, Sozialversicherung und Mietkosten (!), aber plus Wohngeld und Ausbildungsbeihilfe). Eine Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern unter 6 Jahren muss unter 1277€ netto verdienen (Abzüge wie bei der Familie mit 2 Kindern). Ich schätze, dass gilt für recht viele Familien. Wenn ihr euch unsicher seid, stellt auf jeden Fall einen Antrag. Dort wird alles abgefragt und ihr erfahrt, ob ihr gefördert werdet oder nicht.

    Wenn ihr diese Anforderungen erfüllt, könnt ihr in einer der 5 Ferienstätten in Thüringen Urlaub machen. Geht dazu auf folgende Webseite. Alle Unterkünfte sind für Familien ausgelegt und besitzen Spielplätze oder eine familienfreundliche Lage, teilweise Betreuungsangebote und unterschiedliche Verpflegungsangebote. Lasst euch nicht von den angegebenen Preisen irritieren. Die Preise werden noch einmal deutlich gesenkt, wenn ihr Anspruch auf die Förderung habt. Dann erhält jeder Erwachsene einen Preisnachlass von 30€ pro Tag, Kinder 20€ und Kinder mit Behinderung 25€. Bei einer Familie mit 2 Kindern wäre das ein Preisnachlass von 100€ pro Tag!
    Fragt einfach eine oder mehrere Ferienstätten an, die euch interessieren. Schreibt ihnen, dass ihr eine Familienförderung vom Bundesland Thüringen beantragen möchtet. Die Ferienstätte regelt dann alles und schreibt euch, welche Unterlagen sie von euch benötigt. Wenn alles passt, bekommt ihr ein super günstiges Angebot zugeschickt.

    Günstige Unterkünfte für ALLE unabhängig vom Wohnort und dem Einkommen

    Dieser Absatz ist für alle, die in ihrem Bundesland keine passende Förderung finden konnten. Ihr könnt hier auch nachlesen, wenn ihr unbedingt in einem anderen Bundesland Urlaub machen möchtet, die Förderung aus euren Bundesland das aber nicht erlaubt.
    Wir haben zwei große Tipps für euch:

    1.) Es gibt eine Förderung die für ganz Deutschland gilt, die „Stiftung evangelische Familienerholung“ . Ihr müsst nicht evangelisch sein, um dort eine Förderung zu beantragen. Es gibt eine einzige Einschränkung: Ihr könnt die Förderung nicht beantragen, wenn ihr in Bayern wohnt. In Bayern gibt es bereits eine sehr gute Förderung durch das Bundesland.
    Die“Stiftung evangelische Familienerholung“ fördert folgende Familien:

    • Familien die keine Förderung in ihrem Bundesland erhalten
    • kinderreiche Familien (ab 3 Kindern unter 18 Jahren)
    • Alleinerziehende
    • Familien mit geringem Einkommen

    Um zu festzustellen, ob euer Einkommen als gering gilt, verwendet diese Rechnung: Das monatliche Gesamtbruttoeinkommen der Familie (inkl. Kindergeld, Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld) geteilt durch die Anzahl der Familienmitglieder (z.B. 4 Personen). Dieses „Pro-Kopf-Einkommen“ muss bei Alleinerziehenden weniger als 1045€ sein. Bei einer Zwei-Elternfamilien muss das „Pro-Kopf-Einkommen“ unter 935€ liegen.
    Beispiel: Vater + Mutter verdienen im Monat 4500€ brutto. Bei 3 Kinder heißt das also 4500€ / 5 (Personen) = 900€ Pro-Kopf-Einkommen. (Hier könnt ihr die genauen Richtlinien einsehen).

    Wenn dies für euch zutritt, könnt ihr eine Förderung beantragen. Euer Urlaub muss dann in einer von diesen 27 geförderten Familienstätten in ganz Deutschland stattfinden und zwischen 7 und 21 Tagen dauern. Hier findet ihr noch einmal alle Informationen, wie ihr euren Urlaub buchen müsst und wo ihr den Antrag hinschicken müsst.
    Wenn die Förderung genehmigt wird, bekommt ihr ca. 20€ pro Person und Tag, die aber erst nach dem Ende eures Urlaubes ausgezahlt werden. So bekommt beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern bereits 560€ Unterstützung für einen Urlaub, der eine Woche dauert.
    Wichtig: Ihr könnt diese Förderung nur alle 2 Jahre beantragen. Die Stiftung wird nur über Spendengelder finanziert und kann daher auch nur solange fördern, wie Geld da ist. Wenn ihr selbst finanziell besser gestellt seid und spenden möchtet, findet ihr hier die Kontaktdaten.


    2.) Tipp für Alle:
    Es gibt in Deutschland drei große Übersichtsseiten mit preiswerten Familienunterkünften. Auch wenn ihr keine Förderung bekommt, könnt ihr dort buchen. Gebt bei einer Buchung dennoch kurz an, welche Lebensumstände ihr habt, eventuell ergibt sich doch etwas. Die Webseiten heißen:

    • urlaub-mit-der-familie.de 
    • oder alternativ Bag Familienerholung (gleiche Unterkünfte, aber anders präsentiert)
    • jugendherberge.de  In den Jugendherbergen gibt es auch viele Familienzimmer, die ihr für euch alleine buchen könnt inkl. eigenem Dusche/WC. Ihr benötigt dafür zwar eine Mitgliedschaft beim DJH (Deutsche Jugendherbergen), aber diese lohnt sich definitiv. Sie kostet für Familien 27,50€ im Jahr und kann jederzeit gekündigt werden.

    Zum Abschluss möchten wir euch bitten, diesen Beitrag an alle Freunde und Bekannte weiterzuleiten, die ebenfalls Probleme haben einen Familienurlaub zu bezahlen. Wir wünschen euch viel Erfolg und hoffentlich bald einen wunderschönen Urlaub in Deutschland.

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